Kundencenter

Aktuelle Auktionslisten

                  

Formulare

In unserem Online-Büro bieten wir Ihnen erforderliche Formulare zum Download an.

Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit, sich bei speziellen Gesuchen in unsere Suchliste einzutragen.

Download Gebotsformular für Immobilien

Download Gebotsformular

Suchlisteneintragung

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F.A.Q.

Wir haben Ihnen hier einige oft gestellte Fragen und Antworten zusammengestellt. 

Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Wir helfen gerne. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung

Eine Bieterkarte ist, wie der Name schon vermuten läßt, eine Karte, mit der Sie sich während einer laufenden Versteigerung als Bieter identifizieren.

Die Karte ähnelt einer Eintrittskarte und kann während der Besichtigung oder am Versteigerungstag gegen ein Entgelt von € 10,00 erworben werden. Auf einem Teil der Karte werden Ihre Daten eingetragen, dieser verbleibt bei unserem Personal. Den Abriss, auf dem eine große dreistellige Nummer zu sehen ist, erhalten Sie. Wenn Sie nun während der Auktion auf eine Position bieten möchten, halten Sie diese Nummer einfach in die Höhe.

Beim Verlassen der Örtlichkeit ist die Karte wieder abzugeben. Anhand Ihrer Nummer kann nun, ähnlich wie bei einem Verzehrbon, vom Personal festgestellt werden, ob und wieviel gezahlt werden muß.

Einer Versteigerung geht eine im Regelfall zweitägige Besichtigung voraus. Die zu versteigernden Auktionate sind in einer Auktionsliste zusammengefasst, die Sie bei der Besichtigung oder hier im KundenCenter zum download erhalten.

Die eigentliche Auktion findet öffentlich und unter Zeugen statt. Ein abgegebenes Gebot ist von Seiten des Bieters rechtlich bindend und kann nicht zurückgenommen werden. Es besteht kein Rücktrittsrecht! Lesen Sie vor der Teilnahme an einer Versteigerung in jedem Falle gründlich die Versteigerungsbedingungen.

Die Dauer einer Versteigerung kann je nach Anzahl der zum Aufruf kommenden Positionen sehr unterschiedlich sein. Die Auktion kann selbstverständlich nach Abgabe der Bieterkarte und erfolgter Zahlung vorzeitig verlassen werden.
Die ersteigerten Positionen müssen direkt im Anschluß an die Versteigerung bar und in Euro oder durch einen bankbestätigten Scheck bezahlt werden. Sorgen Sie also für entsprechende Liquidität.

Die Ausgabe der ersteigerten Auktionate erfolgt zum spätestens am Versteigerungstag bekanntgegebenen Abholungstermin. Es werden keine Waren im direkten Anschluß an die Versteigerung ausgegeben.

Es ist Auktionshäusern dieses Landkreises rechtlich nicht gestattet, die Mindestgebote vor dem Versteigerungstag bekannt-zugeben. Aus diesem Grund werden die Mindestgebote nur am Versteigerunstag an den Fenstern der Auktionshalle ab 8:00 Uhr ausgehängt sowie öffentlich ausgerufen.
Bei stillen Auktionen wird auf die Bekanntgabe gänzlich verzichtet.

Ein Vorbehalt ergibt sich dann, wenn ein Zuschlag unter dem Mindestgebot erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt ist das Gebot nur seitens des Bieters nicht aber seitens des Auktionators bindend.

In diesem Fall wird mit dem Einlieferer geklärt, ob der Verkauf zum unter Vorbehalt zugeschlagenen Preis möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so erhalten Sie anschließend die Möglichkeit, Ihr Gebot zu erhöhen oder es bis zum nächsten Versteigerungstermin aufrecht zu erhalten.

Sie haben auch ohne die aktive Teilnahme an einer Versteigerung die Möglichkeit auf Positionen zu bieten. Hier im Kundencenter steht zu diesem Zweck ein Formular für Sie bereit, das vor dem Auktions-termin bei unserm Personal abgegeben oder per Fax in unser Büro gesendet werden kann.

Es sei weiterhin erwähnt, dass Ihr Gebot kein fixer Betrag sein muß. Sie haben die Möglichkeit eine Summe ‚von-bis‘ einzutragen. Hierzu ein Beispiel:

Sie bieten auf ein Fahrrad 100,00 bis 150,00 €. Wird das Fahrrad nun während der Auktion aufgerufen, steigen Sie automatisch mit 100,00 € ein. Bietet nun eine weitere Person 110,00 €, so überbieten Sie diese automatisch mit 120,00 € und so fort bis das von Ihnen angegebene Maximalgebot erreicht ist. Bietet hingegen niemand außer Ihnen auf diese Position, so erhalten Sie den Zuschlag (ggf. unter Vorbehalt) für 100,00 €.

Die Gebotsabgabe erfolgt üblicherweise netto, die Endsumme ergibt sich zzgl. 15% Provisionssteuer sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.

Ein Rechenbeispiel für Artikel mit 19% MwSt.:

Nettobetrag: 100,00 €
Provison: 15,00 € (15% von 100,00 €)
MwSt. des Artikels: 19,00 € (19% von 100,00 €)
MwSt. auf Provision: 2,85 € (19% von 15,00 €)


Endsumme: 136,85 €

 

Ein Rechenbeispiel für Differenzbesteuerung:
(z.B. bei Fahrzeugen ist oft die MwSt. nicht ausweisbar)

Nettobetrag: 100,00 €
Provison: 15,00 € (15% von 100,00 €)
MwSt. des Artikels: 0,00 € (Artikel ohne MwSt.)
MwSt. auf Provision: 2,85 € (19% von 15,00 €)


Endsumme: 117,85 €

 

Um bei der Versteigerung nicht ständig auf einen Taschenrechner zurückgreifen zu müssen können Sie aber auch auf eine einfache Faustregel zurückgreifen: Addieren Sie zu Ihrem Gebot 1/3 dazu. Der so gewonnene Betrag stimmt nicht auf den Cent, läßt sich aber leicht im Kopf überschlagen.

Bei einer stillen Auktion werden die Auktionate nicht öffentlich ausgerufen sondern nur schriftliche Gebote durch unser Personal entgegengenommen. Die Auswertung erfolgt im Nachhinein.

Bei einer stillen Auktion ist der Erwerb einer Bieterkarte nicht erforderlich.